Auslandspraktikum
Kontaktadressen
- Beim BPhD : PJ-Beauftragte/r erteilt Auskünfte zum praktischen Jahr im Ausland das Auslandsreferat
- IPSF (Vermittlung kürzerer Praktika, evtl. Famulaturen)
- Fachschaft
- ProfessorInnen, DozentInnen des Instituts
- Bücher : Rote Liste (mit Industrieadressen)
- Martindale (enthält Adressen weltweiter Pharmafirmen)
- Amerikahaus in verschiedenen Städten der USA
- Zentrale Arbeitsvermittlung (ZAV) in Frankfurt/Main
- Botschaften (leiten evtl. weiter)
Es ist sinnvoll, sich nur für ein oder zwei Länder Material zu beantragen.
Eine Bewerbung sollte enthalten
- Kurz und knapp !
- Gewünschten Termin und Dauer nur grob formulieren ; man sollte flexibel sein Motivation umschreiben ; warum möchte man das Praktikum gerade in diesem Land machen, z.B. Interesse an Besonderheiten der Ausbildung, an Land und Leuten.
- Lebenslauf kurzer Abriß; über das Studium ggf. Hinweise auf frühere Auslandsaufenthalte und vorhandene Sprachkenntnisse
- Zeugnisse sind zunächst nicht so wichtig , Frage nach Bezahlung unterlassen (kann später geklärt werden !)
- Buchtip :"Bewerben in Europa"
Finanzierung und Unterkunft
Man sollte keine Bezahlung erwarten. Meistens wird die Unterkunft gestellt, evtl. kommt noch ein kleines Taschengeld dazu.
- Stipendien :DAAD : Fahrtkostenzuschuß ; Tel.:0228/8822257
- Comett : lukratives EU-Stipendium (Vermittlung über Auslandspartnerschaften Hochschule-Wirtschaft)
- ERASMUS : Austausch zwischen den Hochschulen Stiftungen
- Über die o.g. Institutionen gibt's Infos im Auslandsamt der Uni.
Außerdem
- Apothekerkammer/-verein (in Bayern Fahrtkostenzuschuß möglich, in anderen Bezirken immer wieder nachhaken
- BAfÖG-Amt : Nachfrage möglich
- Pharmazeutische Unternehmen
Anerkennung des Praktikums durch das Prüfungsamt
- Eine Famulatur ist nur in der EU und in der Schweiz möglich.
- Für das praktische Jahr gibt es keine eindeutige Regelung in der AAppO.
- AAppO §4 : Praktische Ausbildung :Die "Gleichwertigkeit der Ausbildung" muss nachgewiesen werden
- Dauer : max. 6 Monate
- Ausbilder muss wissenschaftlich ausgebildeter Apotheker und vollzeitig angestellt sein
- PJ-ler muss Vollzeit arbeiten
- Begeleitende Unterrichtsveranstaltungen müssen besucht werden (was auch an anderen Unis als der Heimat-Uni geschehen kann)
- Die Bescheinigung muss der Anlage 6 entsprechen, die nach dem 2.Examen zugeschickt wird.
- Man sollte sich schon vor Beginn des PJ mit dem zuständigen Prüfungsamt in Verbindung setzen und sich die Anerkennung möglichst bestätigen lassen.
Sonstiges
- Krankenversicherung : Auslandskrankenschein besorgen und/oder Zusatzversicherung abschließen
- Tip : Wenn man sich rückmeldet geht bei der Krankenkasse der Studentenstatus nicht verloren.
- Haftpflichversicherung
- Arbeitslosen- und Rentenversicherung (lohnt nicht)
- Aufenthaltsgenehmigung und Arbeitserlaubnis(in manchen Ländern ab 3 Monaten (im Gastland/der Botschaft klären)
- Basiskenntnisse der Landessprache sollten vorhanden sein.
Dieser Leitfaden wurde nach bestem Wissen und Gewissen auf der 81. FVP-Tagung in Tübingen (10.11.1996) erstellt. Er gibt Erfahrungen und Ideen von ehemaligen Auslandspraktikanten wieder. Weitere Tips nimmt der Beauftragte für das PJ immer gerne entgegen.


